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Abmahnung NB Technologie GmbH

Abmahnung NB Technologie GmbH "nickelfrei"


Abmahnung NB Technologie GmbH

Uns geht eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH, Geschäftsführer Martin Neumayer und Dr. Peter Barth, zu. Mit dieser Abmahnung lässt die Firma NB Technologie GmbH die Werbung eines Schmuckhändlers wegen der Verwendung des Begriffs »nickelfrei« beanstanden.

Mit dieser Abmahnung  wird dem angemahnten Online-Händler vorgeworfen, dass ein von ihm angebotenes Schmuckstück, das angeblich in Wirklichkeit aus einem nicht nickelfreien Material hergestellt worden sein soll, als »nickelfrei« beworben wurde.

Herr Dr. Peter Barth als Geschäftsführer der NB Technologie ist Inhaber des Europäischen Patents EP 2 209 924 B1 über die »Verwendung eines biokompatiblen Werkstoffes aus Edelstahl mit einer martensitischen Randschicht für Uhren, Uhrenteile und Schmuck«. Der in der Patenschrift beschriebene Werkstoff zeichnet sich dabei dadurch aus, dass er völlig nickelfrei ist.
Diese Nickelfreiheit von Schmuckstücken stellt insbesondere für Allergiker ein nicht unwichtiges Kaufargument bei Schmuck dar.

Insofern wird der Empfänger der Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH zur Unterlassung aufgefordert. Hierzu ist insbesondere anzumerken, dass durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung ein Vertrag mit der Firma NB Technologie GmbH zu Stande kommen kann, der ein Leben lang Gültigkeit erlangt. Bei Verstößen gegen dieses Unterlassungsversprechen würde sodann eine Vertragsstrafe fällig.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bietet die Firma NB Technologie GmbH die Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes in Höhe von 3.000 € an. Hierdurch würden alle Schadenersatz und Aufwendungsersatzansprüche erledigt. Der Gegenstandswert der Abmahnung wird seitens der Bevollmächtigten der Firma NB Technologie GmbH mit 80.000 € bemessen. Diesen Gegenstandswert zu Grunde legend, würden sich hieraus alleine Rechtsanwaltskosten für die Abmahnung in Höhe von 1.752,90 EUR ergeben.


UPDATE: Gegen das NB Technologie- Patente EP 2209924B1 wurde beim europäischen Patentamt Einspruch eingelegt. In der mündlichen Verhandlung vor dem europäischen Patentamt am 04.11.2014 wurde über die Einsprüche entschieden mit der Folge, dass das Patent widerrufen (also für rechtsungültig erklärt) wurde:


abmahnung NB Technologie



UPDATE:
Wie bereits vorstehend bereits berichtet, wurde das Europäische Patent EP 2209924B1 der Firma NB Technologie GmbH widerrufen. Trotz diesem Widerruf liegt uns eine weitere Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH durch die Kanzlei Bauer und Partner Rechtsanwälte GbR vor, in der nach wie vor ein Schadensersatz aus dem verletzten Schutzrecht / Patent geltend gemacht wird:

„Neben der Unterlassung sind Sie unserer Mandantschaft auch zum Schadens- und Aufwendungsersatz verpflichtet.
[…]
Grund und Umfang ergibt sich zum einen aus der sog. Lizenzanalogie (§ 4 Nr. 9 UWG). Danach soll sich der Umfang des Schadensersatzes in erster Linie nach dem Wert des verletzten Schutzrechts richten und zudem die Monopolstellung, die Reichweite des Patents, dessen Bedeutung, die Gewinnaussichten und den Markt verständig berücksichtigen (vgl. beispielhaft LG München 1 v. 25.03.2010 (Az: 7 O 17716/09)). Ausgehend von dieser ständigen Rechtsprechung und den o.g. Kriterien wäre unsere Mandantin an sich berechtigt, allein hierwegen einen Schadensersatz in Höhe von rund 50.000,00 € zu beanspruchen, da dieser Umfang dem Markt, der Bedeutung des Materials, der Reichweite des Patents, Ihrer gewerblichen Nutzung und dem Wert der Lizenz entspricht.
[…]
Dazu treten die Kosten unserer Beauftragung, die Sie veranlasst und unserer Mandantin demzufolge zu erstatten haben. Ausgehend von einem Streitwert in Höhe von zumindest 80.000,00 € (Unterlassung 30.000,00 € und Lizenzanalogie 50.000,00 €) würden sich diese bei einer hier anzusetzenden (Regel)Geschäftsgebühr iHv 1,3 auf 1.752,90 € belaufen. Da unsere Mandantin zu Ihren Gunsten unterstellt, dass Sie - veranlasst durch dieses Abmahnschreiben - von weiteren Rechtsverstößen absehen, sich zukünftig an die Schutzrechte unserer Mandantin halten und unserer Mandantin nicht daran gelegen ist, Ihnen nachhaltig zu schaden, ist unsere Mandantin zunächst gewillt, Ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, die o.a. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche unserer Mandantin durch Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 5.000,00 € abzugelten.“


UPDATE 07.01.2015: Uns liegen zahlreiche weitere Abmahnungen der Firma NB Technologie GmbH durch die Kanzlei Bauer und Partner Rechtsanwälte GbR vor. Auffällig ist dabei insbesondere, dass die mit der Abmahnung eingeforderten Schadensersatzbeträge doch stark variieren. In jedem Fall raten wir dringend davon ab, die mit der Abmahnung der Firma NB Technologie GmbH übersandte Unterlassungserklärung vorschnell zur Unterschrift zu bringen!


UPDATE 21.04.2015: Die Firma NB Technologie GmbH versucht durch die Kanzlei Bauer und Partner Rechtsanwälte GbR einen Schadensersatz in Höhe von 3.805,20 EUR im Wege eines Mahnbescheids durchzusetzen.


UPDATE 07.12.2015: "Klagerücknahme" nach umfassendem Vortrag zum Rechtsmissbrauch

In einem von uns geführten Verfahren, in dem die Firma NB Technologie GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Frank Sanwald von den Rechtsanwälten Bauer und Partner, nach Widerspruch gegen einen von ihr zuvor erwirkten Mahnbescheid auf Erstattung von Abmahnkosten klagte, haben wir im Auftrage unserer Mandantschaft umfassend zu dem gemutmaßten Abmahnmissbrauch der Firma NB Technologie GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Frank Sanwald von den Rechtsanwälten Bauer und Partner, vorgetragen.

Auf diesen umfassenden Vortrag hat die Firma NB Technologie GmbH nicht mehr erwidert. Stattdessen ließ sie drei Tage vor der mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Landgericht ihren Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens zurücknehmen.

Wir können insoweit natürlich nur mutmaßen, dass wir mit den zahlreichen Indizien, die für den Rechtsmissbrauch sprechen, durchaus "ins Schwarze" getroffen haben, sodass die NB Technologie GmbH durch diese Form des Rückzugs einer unliebsamen gerichtlichen Entscheidung zuvorkommen wollte. Wir halten auch dies für aussagekräftig.


UPDATE 09.03.2016: Schadensersatzklage gegen NB Technologie GmbH eingereicht

Wegen des nach unserer Rechtsauffassung vorliegenden Abmahnmissbrauchs/Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) haben wir die Firma NB Technologie GmbH im Namen eines Mandanten zur Erstattung der Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit aufgefordert.

Nach § 8 Abs. 4 S. 2 UWG kann der Abgemahnte im Falle des (Rechts-) Missbrauchs Ersatz der für die Rechtsverteidigung erforderlichen Aufwendungen vom Abmahner verlangen.

Auf unsere vorgerichtlichen Zahlungsaufforderungen hat die NB Technologie GmbH keine Zahlungen geleistet, sodass wir zunächst im Namen unseres Mandanten den Erlass eines Mahnbescheids beantragt haben. Gegen den Mahnbescheid hat die Firma NB Technologie GmbH, erneut vertreten durch die Rechtsanwälte Bauer und Partner GbR, Heidenheim, Widerspruch erhoben.

Wir haben deshalb die Durchführung des sog. streitigen Verfahrens vor dem zuständigen Landgericht beantragt und zugleich den geltend gemachten Anspruch unseres Mandanten begründet.

Nunmehr wird im Wege eines regulären Gerichtsverfahrens zu klären sein, ob die Abmahnung wegen der Werbung mit „nickelfrei“, die Herr Rechtsanwalt Frank Sanwald von den Heidenheimer Rechtsanwälten Bauer und Partner GbR im Namen der Firma NB Technologie GmbH im März 2015 gegenüber unserem Mandanten ausgesprochen hat, rechtsmissbräuchlich im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG gewesen ist.

Sollte sich der Rechtsmissbrauch bestätigen, steht unserem Mandanten kraft Gesetz ein Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Kosten unserer Tätigkeit zu.

Über den Verlauf des Verfahrens werden wir berichten…


UPDATE 01.06.2016: NB Technologie GmbH erstattet nach Schadensersatzklage "freiwillig" Kosten zu Gunsten unseres Mandanten

Nachdem wir die oben angekündigte Klage auf Erstattung der Kosten unserer außergerichtlichen Tätigkeit zu Gunsten eines Mandanten beim zuständigen Landgericht eingereicht und die Klage ausführlich mit dem Rechtsmissbrauch begründeten, hat die NB Technologie GmbH, nach wie vor vertreten durch Rechtsanwalt Frank Sanwald von der Kanzlei der Bauer und Partner Rechtsanwälte GbR, "freiwillig" die Klageforderung erfüllt.

Unseren Mandanten konnten wir damit vollständig schadlos halten und zwar sowohl von den Forderungen, die die NB Technologie GmbH mit ihrer Abmahnung geltend machen ließ als auch von den Kosten, die durch unsere Beauftragung entstanden sind.


UPDATE 18.11.2016: Weitere Abmahnung

Nachdem es zumindest bei uns längere Zeit ruhig um die "Nickelfrei-Abmahnungen" blieb, liegt uns nun wieder ein aktueller Fall vor, in dem die Firma NB Technologie GmbH, vertreten durch Rechtsanwalt Frank Sanwald von den Kanzlei der Bauer und Partner Rechtsanwälte, mit einer Abmahnung an einen Online-Schmuckhändler herantritt.

In gewohnter Manier beanstandet der abmahnende Anwalt Frank Sanwald die Bewerbung eines Schmuckstückes mit "nickelfrei", obwohl der so beworbene Artikel "belegter Maßen" nicht nickelfrei sei. Potentielle Käufer würden deswegen über wesentliche Eigenschaften des Materials getäuscht.

Der Empfänger der Abmahnung soll daher eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma NB Technologie GmbH abgeben. Ferner soll ein pauschaler Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.500,00 € gezahlt werden. Ferner werden Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche angedroht.

Empfänger einer solchen Abmahnung sollten die Forderungen dringend ernst nehmen und adäquat reagieren, damit es nicht zu ungewollt hohen Kosten und Risiken kommt.



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