• Anwaltskanzlei Weiß & Partner

    Katharinenstraße 16
    73728 Esslingen

    0711 - 88 241 006
    0711 - 88 241 009
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Abmahnung Global Trust

Abmahnung Global Trust - GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH


Abmahnung Global Trust

Uns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Firma GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH, handelnd unter „Global Trust“, Maimoorweg 44, 22179 Hamburg, vor.

Die Abmahnung wird durch den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochen, der schon in der Vergangenheit aufgrund seiner vielzähligen Abmahnungen aufgefallen ist.

Auf geradezu kreative Weise geht es bei der Abmahnung nun um die Nutzung des Global Trust - Logos.

Dem abgemahnten Unternehmer erklärt Rechtsanwalt Daniel Sebastian zunächst, dass die GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH einen Firmen-Index unter der Bezeichnung „Global-Trust" betreibe, um ihren Kunden dadurch einen Werbe- und Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Dabei sei Herr Patrik Schieweck Hersteller des sog. Global-Trust-Logos und der dazugehörigen sowie auf den Empfänger der Abmahnung bereits ausgestellten Urkunde. Das Logo zeige eine Weltkugel in einem durchbrochenen Würfel und den mit Worten „Global-Trust Deutschlands großer Firmen-Index". Die Urkunde sei eine Zusammenstellung einzelner Elemente, darunter das Logo und ein Stempel, der fantasievoll mit einer Ratingzahl und einem Zertifikat-Code versehen sei, durch deren Anordnung zu einer übersichtlichen und auffälligen Urkunde ein unverwechselbarer Charakter entstünde. Das Logo und die Urkunde, deren geistiger Schöpfer Herr Schieweck sei, sollen die für die Schutzfähigkeit erforderliche Schöpfungshöhe erreichen, meint Rechtsanwalt Sebastian unter Hinweis auf eine Entscheidung des LG Berlin, Urteil vom 04.01.2022, Az. 15 O 238/21. Aufgrund der Schöpfung habe Patrick Schieweck das Recht erworben, diese Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetz (UrhG) ausschließlich zu nutzen und zu verwerten. Diese Nutzungsrechte seien sodann an die Firma GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH übertragen worden.

Das Abmahnmodell wirkt nun regelrecht innovativ.

So wird dem Empfänger der Abmahnung erklärt, dass ihm die Global-Trust-Urkunde nebst Siegel ja mit postalischem Schreiben übersandt worden sei. Mit diesem Schreiben sei auch ein Angebot zur Nutzung des Logos und des Siegels übermittelt worden. Gleichzeitig sei aber auch eindeutig darauf hingewiesen worden, dass die Möglichkeit zur Nutzung der Urkunde und des Siegels im geschäftlichen Verkehr, also insbesondere auch über den gewerblichen Internet-Auftritt des Unternehmers, von der Annahme des Angebotes abhänge, also von dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages.

So würde es auf der Urkunde heißen:

„Die werbliche Nutzung der GLOBAL-Trust-Urkunde ist ohne Abschluss des Reputations-Paketes nicht gestattet.".

Im Anschreiben heiße es in der Angebotsbeschreibung wörtlich:

„Ohne eine Bestellung des GLOBAL-Trust-Siegels und ohne eine sonstige Zustimmung ist die gewerbliche Nutzung des Web-Siegels, der goldenen Urkunde, des goldenen „TOP“-Aufklebers, des Glas-Pokals, der Verweis auf die GLOBAL-Trust „Top-Liste" ausdrücklich NICHT gestattet.".

Im Anschluss daran hält RA Daniel Sebastian dem abgemahnten Unternehmer vor, keines der angebotenen Reputationspakete gebucht zu haben, ein Vertragsschluss sei auch nicht zu einem späteren Zeitpunkt zustande gekommen. Vielmehr habe die Firma GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH feststellen müssen, dass das Logo und die Urkunde ohne deren Erlaubnis zu Werbezwecken via Instagram genutzt würden. Daraus folge eine Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz. Diese Urheberrechtsverletzung soll einen Anspruch auf Unterlassen und Schadensersatz zu Gunsten der abmahnenden Firma GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH begründen.

Der Empfänger der Abmahnung wird deshalb unter Fristsetzung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert. Das beanstandete Verhalten sei sofort einzustellen und eine rechtsverbindlich unterzeichnete strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung zurückzusenden. Hierzu könne man den der Abmahnung beigefügten Textvorschlag verwenden. Die vorgeschlagene Unterlassungsverpflichtung gehe auch „nicht erheblich“ über die abgemahnte Rechtsverletzung hinaus. Allerdings würde die Vorlage auch ein Anerkenntnis der Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche vorsehen, was allein zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr nicht erforderlich sei. Die gesetzte Frist sei wegen der Dringlichkeit der Sache einzuhalten und könne nicht verlängert werden. Die Vorabübermittlung der Unterlassungserklärung sei auch nur dann ausreichend, wenn das Original der Erklärung unverzüglich nachgesandt würde, so Rechtsanwalt Daniel Sebastian in seinem Abmahnschreiben. Eine bloße Einstellung oder auch das bloße Versprechen, nicht mehr so zu handeln, würde zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr nicht ausreichen.

Darüber hinaus wird ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 869,00 € für die angeblich widerrechtliche Nutzung von Urkunde und Logo geltend gemacht. Zudem seien Abmahnkosten in Höhe von 1.054,10 € an Rechtsanwalt Sebastian zu zahlen.

Die 869,00 € sollen sich nach der sog. Lizenzanalogie berechnen. Bei der Berechnung der Höhe des zu leistenden Schadensersatzes im Wege der Lizenzanalogie sei zu fragen, was vernünftige Vertragspartner als Vergütung für die vom Verletzer vorgenommenen Benutzungshandlungen vereinbart hätten. Zu ermitteln sei der objektive Wert der Benutzungsberechtigung. Dabei sei es unerheblich, ob und inwieweit der Verletzer selbst bereit gewesen wäre, für seine Nutzungshandlungen eine Vergütung zu zahlen. Maßgebliche Bedeutung komme einer zur Zeit der Verletzungshandlung am Markt durchgesetzten eigenen Lizenzierungspraxis des Rechtsinhabers zu.

Nun kommt’s:

Anwalt Sebastian behauptet, dass die Firma GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH für die Verwendung der GLOBAL-Trust-Urkunde und des Web-Siegels in der günstigsten Basis-Version der von ihr angebotenen Reputations-Pakete 869,00 € berechne. Dieser Preis sei am Markt etabliert und somit als Referenzwert für die angemessene Lizenzgebühr maßgebend. Naja!

Aber zumindest ist diese Abmahnmasche wirklich originell: Da verschickt Patrik Schieweck, der gleichzeitig als „Wi.Jur. Dr. h.c. Patrik Schieweck“ unter der Bezeichnung „Kanzlei Schieweck“ auftritt, bzw. dessen Firma GT Agentur für Empfehlungsmarketing GmbH unaufgefordert irgendwelche bereits personalisierten Urkunden, Logos oder sonstigen Plastikkram quer durch die Bundesrepublik. Offensichtlich erhofft man sich dadurch, dass die unverlangten Postsendungen in irgendeiner Form vom Empfänger genutzt und über Internetauftritte veröffentlicht werden. Daraus wird dann eine Urheberrechtsverletzung konstruiert, die das Abmahnduo Patrik Schieweck und Daniel Sebastian dann zu Einnahmezwecken nutzen. Chapeau!

Natürlich ist es aber dennoch ratsam, die Forderungen einer kritischen Prüfung zu unterziehen. So geht es letztlich darum, Zahlungen an die Abmahner zu vermeiden und gleichzeitig die Risiken, die zumindest theoretisch mit urheberrechtlichen Gerichtsverfahren im Zusammenhang stehen, zu vermeiden. Die Abmahnungen sollten also allein unter dem Gesichtspunkt, die Gegenseite nicht in den Genuss finanzieller Vorzüge zu bringen, geprüft und erwidert werden.

Keinesfalls kann empfohlen werden, die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung in der vorgefertigten und der Abmahnung beigefügten Form zurückzuschicken. Dadurch würde eine vertragliche Grundlage zwischen Ihnen und „Global Trust“ begründet, die es den Abmahnern erlaubt, im Fall von künftigen Zuwiderhandlungen auch noch auf Vertragsstrafenfang gehen zu können. Dann stehen Beträge von etwa 5.000,00 € für jeden einzelnen Verstoß auf dem Spiel – das selbst dann, wenn man vorher gar nicht so genau gewusst hat, was es mit der Unterlassungserklärung auf sich hat.

Wir bitten Sie daher dringend darum, sich bei jedweden Unklarheiten oder Zweifeln durch einen im Urheberrecht tätigen Fachmann beraten zu lassen. Mit der richtigen Taktik stehen die Chancen, risikoarm aus der Sache wieder herauszukommen, nämlich gut.

Gern können Sie sich natürlich auch im Rahmen eines für Sie kostenlosen und unverbindlichen Orientierungstelefonats an uns wenden.



Ihr Ansprechpartner

abmahnung erhalten banner 716

Bitte Kommentar schreiben

Sie kommentieren als Gast.

E-Mail: kanzlei@ratgeberrecht.eu, Telefon: 004971188241006
Katharinenstraße 16, 73728, Esslingen, Baden-Württemberg, Deutschland