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Abmahnung Erdigo UG

Abmahnung Erdigo UG durch Kanzlei Sandhage


Abmahnung der Firma Wetega UG durch die Kanzlei Sandhage

Uns liegt eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Firma Erdigo UG (haftungsbeschränkt), Zum Kalkberg 1 (in der Abmahnung heißt es: „Zum Kakberg 1“), 04910 Elsterwerda, vor.

Die Abmahnung wird durch den für missbräuchliche und vorsätzlich sittenwidrige Abmahnungen bekannten Abmahnanwalt Gereon Sandhage, Clayallee 337, 14169 Berlin, ausgesprochen.

Gesellschaftsrechtlich vertreten wird die Erdigo UG (haftungsbeschränkt) durch einen Herrn Hans-Dieter Hunger aus Kirchlengern.

Ein Herr Michael Hunger, ebenfalls aus Kirchlengern, ist wiederum Geschäftsführer der Firma Wetega UG (haftungsbeschränkt), Oberholzweg 4, 32278 Kirchlengern, in deren Namen der Berliner Rechtsanwalt Gereon Sandhage eine Masse wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen ausgesprochen hat - wir berichteten.

Vor diesem Hintergrund gehen wir bei den Herren Hans-Dieter Hunger und Michael Hunger nicht von einer zufälligen Namensidentität aus.

In der Abmahnung, die Rechtsanwalt Gereon Sandhage jetzt im Namen der Erdigo UG (haftungsbeschränkt) ausspricht, wird behauptet, dass die Erdigo UG unter der Domain myshoppingplace.de einen Onlineshop betreibe. Zu ihrem Sortiment sollen insbesondere Gartengerätschaften, Gartenmöbel und Fahrräder gehören. So biete die Erdigo UG u.a. Jugend,- Kinder- und Erwachsenenfahrräder an und auch Elektrofahrräder.

Wie für die Massenabmahnung von Rechtsanwalt Sandhage auch in anderen Fällen bekannt, wird nun ein fehlerhafter Hinweis auf die OS-Plattform in einem eBay-Angebot abgemahnt. Hierzu heißt es in der Abmahnung, dass die EU-Verordnung Nr. 524/2013 (ODR-Verordnung) über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten seit dem 09.01.2016 in Kraft getreten sei. Damit bestehe auch seit dem 09.01.2016 für alle Händler auf der Handelsplattform Ebay die Pflicht, Informationen über die OS-Plattform zur Verfügung zu stellen. Der abgemahnte eBay-Händler weise zwar bei den rechtlichen Informationen des Verkäufers auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung nebst Internetadresse hin. Dies reiche jedoch nicht aus, so Abmahnanwalt Gereon Sandhage. Die Internetadresse müsse verlinkt werden, das bedeute, dass der Verbraucher auf den Link klicken können müsse. Dies ist sei aber bei dem abgemahnten eBay-Angebot nicht der Fall.

Der Empfänger der Abmahnung soll deshalb eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu Gunsten der Firma Erdigo UG (haftungsbeschränkt) abgeben. Zudem sollen Abmahnkosten aus einem Gegenstandswert von 3.000,00 € an RA Gereon Sandhage gezahlt werden.

Aus der Erfahrung sehr vieler Sandhage-Abmahnungen weisen wir auch an dieser Stelle darauf hin, dass die geforderten Abmahnkosten bei diesen Abmahnungen das eher geringere Problem sind. Besonderes Augenmerk sollte auch die strafbewehrte Unterlassungserklärung gelegt werden. Durch eine womöglich zunächst harmlos wirkende Erklärung bindet man sich jedoch zeitlich unbefristet an den Abmahner. Wird in Zukunft (auch fahrlässig) gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, besteht das Risiko, dass sich der Abmahner dann erneut an Sie wendet, und empfindlich hohe Vertragsstrafen geltend macht. Dieses Risiko gilt es von vornherein zu vermeiden.

Die Verteidigungschancen stehen sehr (!) gut.

Wenn auch Sie von der Erdigo UG bzw. Rechtsanwalt Sandhage abgemahnt worden sind, können Sie sich natürlich gern auch im Rahmen eines für Sie unverbindlichen und kostenlosen Orientierungstelefonats an uns wenden.


UPDATE 27.08.2019: Weitere Abmahnungen

Gestern und heute erreichten uns weitere Abmahnungen, die der Berliner Abmahnanwalt Gereon Sandhage im Namen der Firma Erdigo UG (haftungsbeschränkt), Zum Kalkberg 1 (nicht: "Kakberg"), 04910 Elsterwerda, vertreten durch den Geschäftsführer Hans-Dieter Hunger aus Kirchlengern, ausgesprochen hat.

Gerügt werden fehlerhafte Hinweise auf die OS-Plattform oder unzureichende Widerrufsbelehrungen oder fehlende Muster-Widerrufsformulare bei eBay.

Die Empfänger der Abmahnungen sollen jeweils eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben und Abmahnkosten an Rechtsanwalt Sandhage zahlen. Die Streitwerte, die durch RA Gereon Sandhage in Ansatz gebracht werden, variieren zwischen 3.000,00 € und 4.000,00 €.

Unsere weiteren Recherchen zu diesen Abmahnungen und zur Firma Erdigo UG lassen schon jetzt hinreichend Indizien aufkommen, dass hier erneut ein Fall des Rechtsmissbrauchs (§ 8 Abs. 4 UWG) vorliegt. Der Rechtsmissbrauch hätte zur Folge, dass die Abmahnungen allein schon deshalb unzulässig sein können, auch wenn die behaupteten Wettbewerbsverstöße begangen worden sind und tatsächlich vorliegen. Wir werden das jedoch weiter verfolgen und bleiben am Ball.

Für die betroffenen eBay-Händler lohnt es sich jedoch schon jetzt, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die Abmahnung und ihre Hintergründe einer kritischen Prüfung zu unterziehen.

Auch wir stehen Ihnen natürlich gern zur Verfügung und unterstützen Sie mit unserer Erfahrung aus unzähligen "Sandhage-Abmahnung-Fällen".


UPDATE 10.01.2020: Weitere Abmahnung

Uns erreicht eine weitere Abmahnung, die Anwalt Sandhage für die Erdigo UG ausspricht. Erneut wird ein fehlerhafter Hinweis auf die OS-Plattform bzw. die fehlende Verlinkung ("anklickbar") gerügt.

Der abgemahnte eBay-Händler soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gegenüber der Firma Erdigo abgeben und 334,75 € an Abmahnanwalt Gereon Sandhage zahlen.

Die Forderungen dürften unberechtigt sein, sodass sich eine individuelle anwaltliche Beratung im Vorfeld lohnt. Die Chancen, weder eine Unterlassungserklärung abgeben noch Abmahnkosten zahlen zu müssen, stehen nach wie vor bestens.



Ihr Ansprechpartner

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Kommentare (1)

  • Florentina Serban

    10 Dezember 2019 um 17:37 |
    ich habe auch eine abmahnung bekommen dem ich nicht nachgehe da es eine verarsche ist und die erdigo nicht die artikel vertreibt die ich hate

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